Die Nysterbach-Schule ist eine zweizügige offene Ganztagsgrundschule des gemeinsamen Lernens.
Auf dem Informationsabend werden durch die Rektorin Frau Mönch und die Konrektorin Frau Röbers viele interessante Informationen zu den unterrichtlichen Konzepten der Schule gegeben. Man erfährt wie der Übergangsprozess zwischen Kindertagesstätte und Schule durch die sozialpädagogische Fachkraft Frau Willms gleitend gestaltet wird. Weiterhin wird die Betreuungskonzeption des offenen Ganztags durch die pädagogische Leitung der Betreuung, Herr Peters, vorgestellt.
Um Anmeldung wird unter kontakt@nysterbach-schule.de gebeten.
Alle Kinder haben das Recht in Ruhe zu lernen.
Alle haben die Pflicht, sich auf den Unterricht vorzubereiten.
Hausaufgaben sind vollständig zu erledigen.
Notwendigen Materialien sind bereit zu halten. Erziehungsberechtigte unterstützen ihre Kinder dabei.
Klassenarbeiten und Tests werden den Eltern zur Unterschrift vorgelegt und in dem schwarzen Schnellhefter sorgfältig aufbewahrt.
Spielzeug darf nur am Spielzeugtag und zu besonderen Unterrichtseinheiten mitgebracht werden.
Alle Kinder tragen Hausschuhe.
Kappen und Mützen sind im Klassenraum nicht erlaubt.
Die Sitzordnung legt die Klassenleitung fest. Über Platzwechselwünsche der Kinder innerhalb einer Unterrichtsstunde entscheidet die unterrichtende Lehrkraft.
Essen und Trinken ist während der Unterrichtszeit nicht erlaubt. Trinkpausen werden durch die unterrichtende Lehrkraft in den Unterricht eingebaut.
Die Frühstückspause wird durch das Klingelzeichen beendet. Die Kinder der ersten Klasse bereiten ihr Frühstück bereits vor der Spielpause vor.
Nach jeder Unterrichtsstunde wird der Arbeitsplatz aufgeräumt. Nur die Stiftemappe liegt auf dem Tisch.
Nach dem Unterricht wird die Klassenraumtür abgeschlossen.
Hand in Hand -Kooperation-
Niemand an dieser Schule wendet körperliche Gewalt an. Wer schlägt, muss die Schule für diesen Tag verlassen!
Alle gehen höflich miteinander um, nehmen Rücksicht aufeinander und unterstützen und helfen sich gegenseitig.
Alle haben ein Recht, ihre Anliegen mitzuteilen. Deshalb ist wichtig, Gespräche in Ruhe und nach Terminabsprache zu führen.
Mit „STOPP!!! Lass das sein, ich will das nicht!“ zeigen alle an, dass man etwas nicht mehr möchten. Keiner macht dann noch weiter!
Streit wird mit dem Streitschlichtermodell „Erste Hilfe im Streit“ geklärt.
Das Eigentum anderer wird nicht ungefragt ausgeliehen. Ausgeliehene Gegenstände sind sorgfältig zu behandeln und in unversehrtem Zustand wieder zurückzugeben.
Für die sichere Verwahrung des Eigentums ist jeder selbst verantwortlich.
Kämpfe aller Art sind verboten!
Vor Schulbeginn entscheiden wir uns, ob wir draußen bleiben oder in unsere Klasse gehen möchten.
Wenn wir draußen bleiben, stellen wir unsere Taschen am Taschenparkplatz ab. Wenn wir nach drinnen gehen, beschäftigen wir uns ruhig im Klassenraum.
Roller und Fahrräder werden über den Schulhof geschoben und am Fahrradständer abgestellt und gesichert.
Während der Pause bleiben wir auf dem Schulhof.
Das Werfen von Gegenständen ist nicht erlaubt.
Kräftemessen darf man in der Ringarena.
Ob das Spielen auf dem Berg, den Pflanzflächen und in der Ringarena erlaubt ist, zeigt uns das Schild an der Schulhoftür. grün =spielen erlaubt, rot= betreten verboten
Niemand klettert auf einen Baum.
Niemand betritt den Bereich hinter dem Betreuungsgebäude.
Die Toilette ist kein Spielplatz oder Aufenthaltsraum.
Beim Klingeln stellen wir uns am Klassenaufstellplatz auf.
An der Schulhoftür drängeln wir nicht.
Leben – Soziales Miteinander-
Lernen – Inklusive und ganzheitliche Bildung-
Lachen – Schulklima-
Besuche der sozialpädagogischen Fachkraft der Schuleingangsphase in den Kindertagesstätten
Ihr Kind erhält die Möglichkeit, durch Berichte der Besucher, durch Nachfragen, durch Besuche in der Schule, Näheres über die Schule zu erfahren und kann seine Vorstellungen konkretisieren. Die gegenseitigen Besuche ermöglichen erste Kontakte zu einer neuen Bezugsperson und zu bekannten Kindern, die schon die Schule besuchen. Zudem bieten diese Angebote ihrem Kind eine weitere Möglichkeit, seine Vorstellungen und Erwartungen bezogen auf Schule zu konkretisieren, sich mit der neuen Umgebung anzuvertrauen und Methoden des schulischen Lernens/Aktivitäten des Unterrichts kennen zulernen.
Informationsveranstaltung für Erziehungsberechtigte zwei Jahre vor der Einschulung der Stadt Erkelenz
Der Schulträger lädt Sie gemeinsam mit den Leiterinnen und Leitern der Kindertageseinrichtungen für Kinder und der Grundschulen, deren Kinder in zwei Jahren eingeschult werden, zu einer Informationsveranstaltung ein. Die Informationsveranstaltung stellt einen ersten Schritt für einen gestalteten Übergang von der Kindertageseinrichtung zur Grundschule dar, damit Brüche in der Bildung und Erziehung der Kinder und damit in ihrer Entwicklung möglichst vermieden werden. Sie erhalten frühzeitige Informationen über Fördermöglichkeiten für Ihr Kinder und die Kooperationsstrukturen der Kindertageseinrichtungen und Grundschulen.
Elternabend der Kindertageseinrichtungen ein Jahr vor der Einschulung durch die Kindertageseinrichtungen
Sie erhalten zum einen durch den Elternabend Informationen darüber, was für ihr Kind im Übergang wichtig ist und wie sie es unterstützen können. Zum anderen erhalten sie Informationen, wie der Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule, sprich das letzte Kindergartenjahr, durch beide Institutionen begleitet wird.
Informationsabend für alle Eltern der Schulneulinge
Am letzten Informationsabend vor der Einschulung erhalten alle Eltern eine Einschulungszeitung mit vielen organisatotischen Hinweisen und wichtigen Terminen im Jahresverlauf des ersten Schuljahrs. Weiterhin wird der Bedarf an Materialien und die Lehrmaterialien der Nysterbach-Schule vorgestellt. Zudem erhalten Sie wichtige Hinweise zur Organisation des Betreuungsangebots. Des Weiteren wird Klasseneinteilung, die zuvor durch die Schulleitung und die sozialpädagogische Fachkraft der Schuleingangsphase vorgenommen wurde, an diesem Abend bekannt gegeben. Soweit dies zu diesem Zeitpunkt möglich, stellen sich die zukünftigen Klassenlehrer*innen sowie die Sonderpädagogin und die sozialpädagogische Fachkraft der Schuleingangsphase vor.
Informationsveranstaltung für die Erziehungsberechtigten vor der Anmeldung
Diese interessante Veranstaltung informiert Sie umfassend über die pädagogische Ausrichtung der Schule. Sie lernen das Leitbild der Schule sowie die wichtigsten Unterrichts- und Schulkonzepte kennen. Weiterhin erhalten Sie einen guten Überblick über das Betreuungsangebot des offenen Ganztags sowie die Anmeldemodalitäten.
Sprachstandsfeststellung zwei Jahre vor der Einschulung
Die Feststellung der sprachlichen Entwicklung und die sich daraus ergebende Förderung der Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, liegt in der Verantwortung der Kindertagesstätten. Zur entwicklungs- und prozessbegleitenden Beobachtung stehen den Kindertagesstätten, unter Berücksichtigung der verschiedenen Altersstufen, unterschiedliche Verfahren verbindlich zur Auswahl. Die Sprachbildung orientiert sich an den Maßgaben des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) und den Qualitätskriterien „Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung im Elementarbereich – Grundlagen für Nordrhein-Westfalen“.
Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen und Kinder, deren Erziehungsberechtigte der Bildungsdokumentation in der Kindertageseinrichtung nicht zugestimmt haben, werden mit dem Verfahren „Delfin 4“ überprüft. Wird auf der Grundlage des Sprachstandtests bei einem Kind, das keine Kindertageseinrichtung besucht, ein Bedarf an Sprachförderung festgestellt, wird den Erziehungsberechtigten empfohlen, ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung anzumelden. Kommen die Erziehungsberechtigten der Empfehlung nicht nach, so werden sie vom Schulamt verpflichtet, Ihr Kind an einer vorschulischen Sprachfördermaßnahme in einer Kindertageseinrichtung teilnehmen zu lassen (vgl. § 36 Abs. 2 SchulG).
Sprachstandsfeststellung bei der Anmeldung in der Grundschule
Ergeben sich bei der Anmeldung im Gespräch mit Ihnen und Ihrem Kind Anhaltspunkte dafür, dass Ihr Kind auf Grund fehlender Deutschkenntnisse in der Schule nicht erfolgreich mitarbeiten kann, führen wir mit Ihrem Kind ein erprobtes Testverfahren durch, um seinen Sprachstand genau zu ermitteln. Das Testverfahren ist für alle Kinder verbindlich, deren Deutschkenntnisse aufgrund des Anmeldegesprächs nicht ausreichend erscheinen.
Tag der offenen Tür
Am Tag der offenen Tür können sich die Erziehungsberechtigten der aktuellen und zukünftigen Schulkinder sowie Kinder, die bald in die Schule kommen, einen Eindruck über die Unterrichtskultur an der Nysterbach-Schule verschaffen. Es ist möglich an drei 30-minütigen Mitmach-Einheiten in den verschiedenen Jahrgangsstufen teilzunehmen und das Betreuungsangebot in einem gemütlichen Rahmen kennenzulernen.
Elterncafé
Für das Gelingen des Übergangs ist es entscheidend, dass die Beziehung zwischen den Menschen in der Grundschule und Erziehungsberechtigten bereits vor der Einschulung angebahnt wird. Das Elterncafé bietet Ihnen die Möglichkeit zum Austausch und unterstützt Sie dabei, sich selbst als Eltern eines Schulkindes verstehen zu lernen und den Übergang Ihres Kindes erfolgreich zu unterstützen. Im Rahmen des Elterncafés sind sowohl Eltern aus dem Kindergarten und Eltern, deren Kinder schon die Schule besuchen, zusammen eingeladen, so dass Gespräche möglich, die Fragen, Erwartungen und Gefühle der Eltern im Übergang zu Eltern eines Schulkindes thematisieren.
Schulanmeldung
Spätestens bis zum 15. November vor der Einschulung im darauffolgenden Jahr melden Sie Ihr Kind an der für Sie zuständigen Grundschule an.
Im Rahmen der Schulanmeldung findet eine erste Sichtung der vorschulischen Kompetenzen statt, die Ihr Kind schon erreicht hat. Dabei werden Beobachtungen zu den Entwicklungsbereichen Grob- und Feinmotorik, Visuelle Wahrnehmung, Sprache und Sprechverhalten, mathematische Vorläuferfähigkeiten, soziale und emotionale Kompetenzen und Arbeitsverhalten gemacht.
Im anschließenden Gespräch mit Ihnen wird der gewonnene Eindruck über den Kompetenzstand Ihres Kindes im Rahmen der Schulanmeldung beschrieben und mögliche Unterstützungsmöglichkeiten im häuslichen Umfeld erörtert. Sollten die, auf Basis der Beobachtungen, gewonnen Eindruck den Bedarf aufzeigen, weitere Handlungsschritte mit Ihnen abzusprechen, werden Sie zu einem weiteren Gesprächstermin eingeladen.
Besteht der Verdacht, dass Ihr Kind Schwierigkeiten bei der Anpassung an den schulischen Kontext aufzeigen wird, findet ein zusätzlicher Hospitations- und Gesprächstermin der sozialpädagogischen Fachkraft der Schuleingangsphase in der Kindertagesstätte, nach Einwilligung der Erziehungsberechtigten, statt. Im Austausch zwischen den pädagogischen Fachkräften der Kindertageseinrichtung und sozialpädagogischer Fachkraft wird betrachtet, wie eine intensive Unterstützung innerhalb des Übergangs gelingen kann und somit Wege zur Förderung Ihres Kindes in einem Beratungstermin mit Ihnen aufgezeigt werden können.
Ergeben sich bei der Schulanmeldung oder den weiterführenden Hospitations- und Gesprächsterminen für Sie oder die Schule Anhaltspunkte für eine Überprüfung hinsichtlich eines sonderpädagogischen Förderschwerpunkts, so werden Sie über eine Mögliche Antragsstellung zur Überprüfung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs durch die Schulleitung beraten.
Gespräche zwischen pädagogischen Fachkräften der Kindertagesstätten, sozialpädagogischer Fachkraft der Schuleingangsphase und Schulleitung
Der informelle Austausch zwischen Kindertagesstätten und Grundschulen erfolgt in erster Linie über Gespräche, in denen Informationen über den aktuellen Entwicklungsstand Ihres Kindes, Förderbedürfnisse und mögliche Förderangebote erörtert werden. Diese intensive Vorbereitung unterstützt den Übergang vom Kindergartenkind zum Schulkind positiv. Dazu erbitten wir Ihr Einverständnis bei der Anmeldung.
Hospitationen der sozialpädagogischen Fachkraft der Schuleingangsphase in den Kindertagesstätten
Die Hospitationen der sozialpädagogischen Fachkraft bietet die Möglichkeit, die Kinder in der Kindertagesstätte kennenzulernen. Bei der Durchführung von vorschulischen Angeboten, die vor allem die Interessen und (Bildungs-)Themen der Kinder berücksichtigen, hat die sozialpädagogische Fachkraft auch die Möglichkeit die Kinder zu beobachten. Die Beobachtungen dienen der weiteren Planung von Unterstützungsmöglichkeiten für die Kinder aber auch für Sie als Erziehungsberechtigte.
Schulärztliche Untersuchung
Im Rahmen der Aufnahme in die Grundschule untersuchen die Kinder- und Jugendgesundheitsdienste der Gesundheitsämter alle Kinder. Sie erfassen den körperlichen Entwicklungsstand, beschreiben die Seh- und die Hörfähigkeit und stellen den individuellen Entwicklungsstand vor allem in den Bereichen Wahrnehmung und Sprache fest. Ein schulpflichtiges Kind kann nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung auf der Grundlage eines Gutachtens des Gesundheitsamtes. Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte sind dazu anzuhören. Die Untersuchungen finden sowohl in Heinsberg als auch in Erkelenz statt. Bitte beachten Sie die Angaben auf der Einladung.
Beratungsgespräche mit den Erziehungsberechtigten seitens der Grundschule
Beratungsgespräche, die nach Bedarf mit Ihnen stattfinden, dienen dazu, einen gemeinsamen Eindruck von der Entwicklung Ihres Kindes zu gewinnen und die Förderung Ihres Kindes in Kindertageseinrichtung, Grundschule und Familie zu planen. Dabei möchten wir Sie in Ihrer Rolle als Unterstützer Ihres Kindes wahrnehmen, begleiten und Ihre Bedürfnisse berücksichtigen. Fragen zur Zurückstellung oder vorzeitigen Einschulung oder auch allgemeine Fragen zum Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule bezogen auf Ihr Kind bilden Inhalt dieser Gespräche.
Informationsschreiben zum Schulfähigkeitsprofil
Vor der Anmeldung in der Grundschule erhalten sie ein von den pädagogischen Fachkräften der kooperierenden Kindertagesstätten und dem Kollegium der Nysterbach-Schule entwickeltes Informationsschreiben über grundlegende Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schulstart.
Esta-Unterrichtsspiel
Im März vor der Einschulung wird der Entwicklungsstand der Schulneulinge im Unterrichtsspiel Esta (Erfolgreich starten) bestimmt. Dieses wird in Kooperation mit den pädagogischen Fachkräften der Kindertagesstätten und den Lehrkräften der Nysterbach-Schule durchgeführt. Im Anschluss an das Unterrichtsspiel findet ein Austausch zwischen den Lehrkräften und den pädagogischen Fachkräften zu den Beobachtungen und Ergebnissen statt. Der Informationsaustausch wird durch Ihre Zustimmungserklärungen legitimiert. Ziel des Unterrichtsspiels ist es, Lernprozesse und -bedingungen im Kontext der bisherigen Lernentwicklung zu erfassen sowie zu verstehen und die Voraussetzung für anschlussfähige Förderung und damit für eine individuelle Förderung in der Schule zu schaffen. Sie erhalten dazu Empfehlungen für eine eventuell benötigte zusätzliche Förderung Ihres Kindes im häuslichen Bereich.
Pausenspielzeug wird nur durch die Vorlage der Ausleihkarte herausgegeben. Am Ende der Pause muss das ausgeliehene Spielzeug zurückgegeben werden. Wenn ein Spielzeug kaputt geht, melden wir dies bei der Klassenlehrerin.
Wir spielen auf dem weiß markierten Feld Fußball. Es wird nur der offizielle Schulball benutzt. Jeder darf mitspielen!
An den Reckstangen und Ringen darf jeder höchstens drei Übungen turnen. Dann ist der nächste an der Reihe! Wir stellen uns hintereinander vor der Mulchfläche auf.
Die Ringketten dürfen nicht um den Balken gewickelt werden.
Wir spielen nur in dem markierten Feld Basketball.
Die Tischtennisplatte wird nur zum Tischtennisspielen genutzt. Sitzen und Stehen auf der Tischtennisplatte ist verboten!
Mit den Fahrzeugen dürfen wir nur allein über den großen Schulhof fahren. Niemand schiebt ein Fahrzeug an!
Das gesamte Schulgebäude/ Toiletten ist eine Gehzone! Es wird nicht gerannt und gelärmt.
Schultaschen werden in den Fluren in zugewiesenen Zonen abgestellt.
Alle tragen dazu bei, das Schulgelände (Schulhof, Toiletten, Flure, Klassenzimmer, Umkleideräume, die Turnhalle usw.) in einem sauberen, aufgeräumten und unbeschädigten Zustand zu halten.
Jeder ist dafür verantwortlich, dass Müll sachgerecht entsorgt wird.